Gemäß des Artikel 179 Absatz 2 sowie des Artikel 180 des Gesetzes vom 18. Dezember 2015 (FR/EN) über den Ausfall von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen erhebt der Fonds de garantie des dépôts Luxembourg (FGDL, Einlagensicherungsfonds Luxemburg) Beiträge von Kreditinstituten, darunter auch luxemburgische Zweigniederlassungen von Kreditinstituten mit Sitz in einem Drittland, sowie der POST Luxembourg (im Bereich der Bereitstellung von Postfinanzdienstleistungen). Der FGDL erreichte Ende 2018 die Zielaustattung von 0,8 % der gesicherten Einlagen. In Folge des Anstieges der gedeckten Einlagen sammelt der FGDL weiterhin Beiträge ein, um das angestrebte Niveau aufrechtzuerhalten.

Gemäß Artikel 180 Abs. 1 des vorgenannten Gesetzes erhebt der FGDL Beiträge im Zeitraum 2019 bis 2026, um den FGDL mit einem Puffer von zusätzlichen finanziellen Mittel in Höhe von weiteren 0,8% der gedeckten Einlagen auszustatten. Der FGDL stattet sich somit mit dem doppelten des für angemessen befundenen Niveaus an finanziellen Mitteln gemäß Richtlinie 2014/49/EU aus.

Die aufgelaufene verfügbaren Beiträge sowie die Höhe der gesicherten Einlagen werden von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde veröffentlicht:

Daten der europäischen Garantiesysteme

Wenn die auf diese Weise angesammelten Finanzmittel nicht ausreichen, um die gesicherten Einlagen bei Ausfall eines Mitgliedsinstitutes zurückzuzahlen, hat der FGDL im Bedarfsfall das Recht, zusätzliche Beiträge sowie zusätzliche Finanzmittel aufzunehmen wie in Artikel 179, Absatz 2 des vorgenannten Gesetzes vorgesehen. Zu diesem Zweck hat sich der FGDL mit einer syndizierten Kreditlinie ausgestattet.

Die vom Conseil de protection des déposants et des investisseurs (CPDI, Rat zum Schutz der Einleger und Investoren) im Einklang mit Artikel 182 des Gesetzes vom 18. Dezember 2015 erarbeitete Methodik welche seit 2020 für die Ermittlung der Mitgliedsbeiträge dient, is im Rundschreiben (FR/EN) CSSF-CPDI 20/21 veröffentlicht. Diese Methodik berücksichtigt das Risiko und die jährliche Entwicklung der gesichteren Einlagen jedes angeschlossenen Instituts.