Der Fonds de garantie des dépôts Luxembourg (FGDL, Einlagensicherungsfonds Luxemburg) muss über angemessene Verfahren verfügen, um seine potenziellen Verpflichtungen zu ermitteln. Der Conseil de protection des déposants et des investisseurs (CPDI, Rat zum Schutz der Einleger und Investoren) führt ab 2017 Widerstandstests am FGDL durch. Die Abteilung „Einleger- und Anlegerschutz“ der CSSF führt diese Tests nach den Richtlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA/GL/2016/04) durch, um individuell und systemweit den Grad der Bereitschaft und Belastbarkeit zu beurteilen. Der erste Test wurde im Mai 2017 durchgeführt, um die Finanzierungskapazität des FGDL zu ermitteln. Ab dem dritten Quartal 2017 prüft der CPDI die Qualität und Verfügbarkeit der Single-Customer-View-Dateien, deren Format im Rundschreiben CSSF 13/555 (FR/EN) festgelegt ist. Jede Bezugnahme auf die AGDL in diesem Dokument gilt als durch den FGDL ersetzt.