Erinnerung an die Einleger der Fortuna Banque s.c. (in gerichtlicher Liquidation)

Diese Pressemitteilung folgt auf die vorherige Pressemitteilung, die am 12. Oktober 2023 veröffentlicht wurde.

Zur Erinnerung: Am 12. Oktober 2023 ordnete das Bezirksgericht Luxemburg die Liquidation der Fortuna Banque s.c. an. Gemäß Artikel 171 Absatz 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2015 über die Insolvenz von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen deckt der Einlagensicherungsfonds Luxemburg (“FGDL”) alle entschädigungsfähigen Einlagen eines einzelnen Einlegers, unabhängig von ihrer Anzahl und der Währung, auf die sie lauten, und unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz des Einlegers, bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Person ab.

Am 18. Oktober 2023 erhielt jeder berechtigte Einleger per Post ein Informationsschreiben, dem ein Formular beigefügt war. Der FGDL fordert die Einleger der Fortuna Banque s.c., die ihren Erstattungsantrag noch nicht eingereicht haben, auf, das Formular ausgefüllt, unterzeichnet und zusammen mit den Belegen gemäß den Anweisungen im Anhang des Schreibens entweder per E-Mail (fortuna@fgdl.lu) oder per Post an die folgende Adresse zu senden:

FGDL

283, route d’Arlon

L-2860 Luxemburg

Der FGDL erinnert auch daran, dass die Einleger ihre Rechte auf die vom FGDL nicht erstatteten Einlagen behalten. Daher müssen die Einleger der Fortuna Banque s.c., die nicht vom FGDL entschädigt wurden, bis spätestens 12. April 2024 um 17.00 Uhr bei der Geschäftsstelle des Bezirksgerichts Luxemburg, Fünfzehnte Kammer, ihre Forderungserklärungen einreichen, da sie sonst ausgeschlossen werden.

Genauere Informationen zum Verfahren und zu den erforderlichen Unterlagen im Rahmen der Forderungsanmeldung bei der Geschäftsstelle des Bezirksgerichts Luxemburg sind unter folgender Adresse abrufbar: https://fortunabanqueinliquidation.lu