Mitgliedsinstitute
Alle luxemburgischen Kreditinstitute, sowie die Post Luxembourg (für den Bereich Postfinanzdienstleistungen), sind verpflichtet dem Fonds de garantie des dépôts Luxembourg (FGDL, Einlagensicherungsfonds Luxemburg) beizutreten. Luxemburgische Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in einem Drittland, gemäß Artikel 43 Absatz 2 zweiter Satz des Gesetzes vom 5. April 1993 über den Finanzsektor, wie abgeändert, müssen ebenfalls dem FGDL beitreten, falls die CSSF der Auffassung ist, dass die für sie geltenden Sicherungsvorkehrungen nicht dem nationalen Standard entsprechen. Hingegen gehören Zweigstellen von Banken mit Sitz in einem anderen Land der EU dem FGDL nicht an. Letztere unterliegen dem Einlagensicherungssystem des jeweiligen Landes.